
Bei der R. d. K. ist zu unterscheiden eine unmittel Bare und eine mittelbare. Bei der ersteren ist, streng genommen, zu fordern, daß sämt liche Betriebskosten (einschl. Unterhaltung), die Kosten des Zinsen- (4 %) und Tilgungs dienstes (0,6 %) für das aufgewendete Anlage kapital, endlich die erforder...
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